Das BSI überarbeitet derzeit das Curriculum sowie das Qualifizierungs- und Zertifizierungskonzept für § 8a BSIG / § 39 BSIG (neu). Deshalb können wir diese Schulung nicht mehr anbieten.
Die neue Schulung für die Personenzertifizierung zum KRITIS Auditor beim BSI finden Sie hier.
KRITIS-Kompetenzvermittlung
Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme verhindern. Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorkehrungen angemessen und sinnvoll sind und wie Sie diese nachweisen.
Die Schulungs- und Prüfungsinhalte entsprechen der Neuregelung der Prüf- und Nachweislogik, die künftig in § 39 BSIG anzufinden ist.
Hier gelangen Sie zur neuen Schulung.