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Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG

4,7 (52 Bewertungen)

Das BSI überarbeitet derzeit das Curriculum sowie das Qualifizierungs- und Zertifizierungskonzept für § 8a BSIG / § 39 BSIG (neu). Deshalb können wir diese Schulung nicht mehr anbieten.

Die neue Schulung für die Personenzertifizierung zum KRITIS Auditor beim BSI finden Sie hier.

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KRITIS-Kompetenzvermittlung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, die Störungen der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme verhindern. Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorkehrungen angemessen und sinnvoll sind und wie Sie diese nachweisen.

Die Schulungs- und Prüfungsinhalte entsprechen der Neuregelung der Prüf- und Nachweislogik, die künftig in § 39 BSIG anzufinden ist.

Hier gelangen Sie zur neuen Schulung.

Ansprechpartner

Nadine Voigt
Nadine Voigt
Senior Training Manager
seminare@is-its.org+49 (0)234 927898-0
Martin Keiner
Martin Keiner
Senior Training Manager
seminare@is-its.org+49 (0)234 927898-0

Niveau

Experte

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Prüfer:innen, wie interne Revisoren, Auditoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Prüfungserfahrung sowie Mitarbeiter der prüfenden Stellen.

Referenten

Fatih Yilmaz

Fatih Yilmaz

Fatih Yilmaz ist Experte für kritische Infrastrukturen. Er ist u.a. zertifizierter Information Security Officer (TÜV) sowie zertifizierter IT-Grundschutz Praktiker.

Für den Bereich KRITIS ist er als Prüfer und Berater unterwegs. Zusätzlich zum KRITIS-Know-How kann er auch fundiertes Expertenwissen in den Bereichen Cloud-Security und ISMS nach IT-Grundschutz sowie ISO 27001 vorweisen.

Weitere Informationen

Wird diese Schulung für die neue KRITIS-Auditor-Personenzertifizierung durch das BSI anerkannt?

Nein, eine Anerkennung ist nicht möglich.

Die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor ist ein neues, standardisiertes Verfahren. Dabei werden explizit die Neuerungen der gesetzlichen Anforderungen sowie die daraus resultierenden Vorgaben des BSI behandelt. Deshalb ist eine erneute Teilnahme an einer Schulung und die anschließende Personenzertifizierung durch das BSI unerlässlich.

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