KRITIS Auditor (BSI)
- KRITIS-Prüfungen strukturiert planen, durchführen und dokumentieren
- Nachweisanforderungen und Prüfmethodik nach § 39 BSIG verstehen
- Fachliche Grundlage für die BSI-Personenzertifizierung erhalten
KRITIS-Prüfungen nach § 39 BSIG systematisch planen, durchführen und dokumentieren
Mit den neuen Anforderungen an die Prüfkompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG gewinnt die gezielte Qualifizierung von Auditorinnen und Auditoren weiter an Bedeutung. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen regulatorischen Grundlagen, die einheitliche Prüfmethodik und die wesentlichen Schritte des KRITIS-Prüfprozesses.
Sie lernen, KRITIS-Prüfungen nach § 39 BSIG strukturiert vorzubereiten, Nachweise systematisch zu bewerten, die Prüfung fachgerecht durchzuführen und im Nachgang nachvollziehbar zu dokumentieren. Zugleich vertiefen Sie das Wissen für die BSI-Personenzertifizierung als KRITIS-Auditor.
Die in der Schulung genutzten praxisbezogenen Beispiele und Übungen erleichtern Ihnen den Transfer des Gelernten auf reale Audits.
Mit dem Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die Prüfung zur Personenzertifizierung wird separat durch das BSI durchgeführt und ist nicht Bestandteil des Seminars.
Auch wenn also keine Personenzertifizierung angestrebt wird, können die Inhalte für die Arbeit im Prüfteam oder beim Betreiber genutzt werden.
Ansprechpartner


Kursinhalte
Teilnehmende an der Schulung profitieren von einem ganzheitlichen Blick auf regulatorischen Grundlagen, die einheitliche Prüfmethodik und die wesentlichen Schritte des KRITIS-Prüfprozesses.
- Rechtliche Grundlagen: kritische Anlagen, Betreiberpflichten und KRITIS-Regulierung nach BSIG
- Rollen, Verantwortlichkeiten und Anforderungen an KRITIS-Prüfer nach § 39 BSIG
- Prüfmethodik: Vorbereitung, Prüfungsplanung und Abgrenzung des Prüfungsgegenstands
- Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen: Grundlagen-, Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
- Prüfhandlungen und systematische Bewertung vorgelegter Nachweise
- Dokumentation von Prüfergebnissen, Feststellungen und Verbesserungsbedarf
- Prüfbericht, Nachweisverfahren und Kommunikation mit relevanten Beteiligten
- Praxisnahe Übungen und fachliche Vorbereitung auf die BSI-Personenzertifizierung
Unser Partner HiSolutions ist für die Durchführung dieser Schulung beim BSI qualifiziert. Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihnen die Möglichkeit bietet, die Personenzertifizierung beim BSI durchzuführen.
Niveau
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an interne und externe Auditierende, IT- und Informationssicherheitsfachkräfte sowie Beraterinnen und Berater, die KRITIS-Prüfungen durchführen oder künftig begleiten möchten.
Weitere Informationen
Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme an der Schulung mitbringen?
Die Schulung hat keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Für die spätere Personenzertifizierung müssen Sie dagegen die Anforderungen des BSI nachweisen (siehe Hinweise).
Eine Seminarbuchung ist deshalb keine Zusage zur Prüfungszulassung. Über Ihren Antrag entscheidet ausschließlich das BSI.
Kann ich die Schulung auch als Inhouse-Schulung buchen?
Ja, Sie können die Schulung auch als Inhouse-Schulung mit auf Ihr Unternehmen angepassten Inhalten buchen. Stellen Sie uns gerne eine Anfrage!
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Prüfung anschließend selbstständig beim BSI gebucht werden muss, da sie nicht Bestandteil der Schulung ist.
Eignet sich die Schulung auch Personen außerhalb der beschriebenen Zielgruppe?
Auch KRITIS-Verantwortliche auf Betreiberseite profitieren von dieser Schulung. Sie lernen die Anforderungen aus Prüfersicht zu verstehen und können ihre Organisation so gezielter auf anstehende Prüfungen vorbereiten.
Ist die Prüfung in der Schulung enthalten?
Nein, die Prüfung wird separat durch das BSI durchgeführt und ist nicht Bestandteil des Seminars.
Wie läuft die Prüfung zum KRITIS-Auditor im Nachgang ab?
Ist der Antrag auf Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor eingegangen und liegen alle Zulassungsvoraussetzungen ordnungsgemäß vor, vergibt das BSI einen nächstmöglichen Prüfungstermin. Dieser ist abhängig von der Anzahl eingegangener Anträge und kann gerade zu Beginn des neuen Verfahrens variieren.
Für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI sind bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere mehrjährige Erfahrung in der IT- und Informationssicherheit, praktische Kenntnisse im KRITIS-Umfeld sowie anerkannte Fachqualifikationen und die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Die genauen Anforderungen und erforderlichen Nachweise finden Sie auf der Webseite des BSI.
An wen richtet sich die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch den BSI?
Die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor richtet sich in erster Linie an Personen, die Informationssicherheitsaudits bei Betreibern kritischer Infrastrukturen durchführen.
Die Schulung und Personenzertifizierung bildet eine Voraussetzung, um die in § 39 Absatz 1 BSIG festgelegte Verpflichtung zur Nachweiserbringung für Betreiber kritischer Anlagen zu erfüllen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akzeptiert Nachweise nur, wenn die Leitung des Prüfteams über die entsprechende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor verfügt.
Ab wann ist die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor verpflichtend?
Das BSI führt die Personenzertifizierung mit einem Update der Anforderungen gemäß § 39 Absatz 2 BSIG verbindlich ein. Diese beabsichtigt das BSI Anfang 2027 zu veröffentlichen. Ab dem Inkrafttreten dieser Anforderungen setzt eine Übergangsfrist von 18 Monaten ein, in der das BSI noch Nachweise nach dem aktuellen Verfahren akzeptieren wird.
Wofür wird die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor benötigt?
Mit der Überarbeitung der Anforderungen gemäß § 39 Absatz 2 BSIG – „Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren” (GAiN) – führt das BSI Anfang 2027 die Anforderung ein, dass Nachweise nach § 39 Absatz 1 BSIG nur noch anerkannt werden, wenn sie durch prüfende Stellen erstellt wurden, deren eingesetzter Prüfteamleiter eine Personenzertifizierung als KRITIS-Auditor nachweisen kann.
Warum benötige ich diese Schulung für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch den BSI?
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung einer Schulung zum KRITIS-Auditor durch einen beim BSI gelisteten Schulungsanbieter erforderlich.
Gibt es weitere Anforderungen für die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor?
Um die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung, Berufserfahrung und fachlicher Qualifikation erfüllt werden. Dazu gehören vor allem langjährige Erfahrung im Bereich der Informations- und IT-Sicherheit, praktische Erfahrungen im KRITIS-Umfeld, anerkannte Fachqualifikationen und die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Die spezifischen Anforderungen sowie die notwendigen Nachweise können auf der Webseite des BSI eingesehen werden.
Wie lange habe ich Zeit mich mit der Teilnahmebescheinigung zur Prüfung beim BSI anzumelden?
Zum Zeitpunkt des Antragseingangs für die Personenzertifizierung als KRITIS-Auditor beim BSI darf die Teilnahmebescheinigung der Schulung nicht älter als zwölf Monate sein. Andernfalls kann nicht mehr gewährleistet werden, dass sich die geschulten Inhalte aufgrund regulatorischer Änderungen mit den Prüfungsfragen decken.
Wie lange dauert die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor durch das BSI?
Nach Eingang des Antrags auf Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor und Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen vergibt das BSI einen Prüfungstermin.
Dieser ist abhängig von der Anzahl eingegangener Anträge und kann insbesondere zu Beginn des neuen Verfahrens variieren. Das BSI ist jedoch bemüht, einen Prüfungstermin innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang anzubieten.
Wird die bisherige Schulung zur Prüfverfahrenskompetenz gemäß § 8a Absatz 3 BSIG für die Personenzertifizierung anerkannt?
Eine Anerkennung ist nicht möglich. Da es sich bei der Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor um ein neues, standardisiertes Verfahren handelt, in dem explizit auf die Neuerungen der gesetzlichen Anforderungen sowie der daraus resultierenden Vorgaben des BSI eingegangen wird, ist eine erneute Teilnahme an einer Schulung und die anschließende Personenzertifizierung durch das BSI unerlässlich.
Wer im Prüfteam benötigt eine Personenzertifizierung?
Mindestens der Audit-Teamleiter benötigt die Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor.
Wie lange ist die Personenzertifizierung gültig und was ist für deren Aufrechterhaltung erforderlich?
Die Zertifizierung zum KRITIS-Auditor ist drei Jahre lang gültig. Um sie aufrechtzuerhalten, muss ein Antrag auf Rezertifizierung gestellt werden. Die formalen Voraussetzungen hierfür sind im Programm zum KRITIS-Auditor aufgeführt.
Wie erfolgt die Rezertifizierung zum KRITIS Auditor?
Die Rezertifizierung erfolgt durch den Nachweis von Berufspraxis und Fort- bzw. Weiterbildung. Ein Antrag auf Rezertifizierung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Zertifizierung gestellt werden. Er muss aber 6 Wochen vor Ablauf der Zertifizierung beim BSI eingegangen sein. Nur so kann die Zertifizierung lückenlos fortgesetzt werden.
Die formalen Voraussetzungen für eine Rezertifizierung sind künftig im Programm zum KRITIS-Auditor aufgeführt.