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Sie können sich per Post, Fax oder Online-Formular anmelden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Bitte bestätigen Sie Ihren gewünschten Starttermin
15.10.2019 - Wintersemester 2019/2020
15.04.2020 - Sommersemester 2020
Bitte beachten Sie, dass einige Kurse jeweils nur zum Sommersemester oder nur zum Wintersemester begonnen werden können.
Onlinekurse
Hiermit melde ich mich für folgende Veranstaltung(en) an:
Einführung in die Kryptographie
Diskrete Mathematik für IT Sicherheit
Informatik für IT-Sicherheit
Informationstechnik für IT-Sicherheit
Netzsicherheit
Sicherheitssysteme und -protokolle
Kryptographie
Sicherheitsmanagement
Mobile Security
Rechtliche Aspekte der IT Sicherheit
Einführung in BSI-Grundschutz und ISO 27001
Implementierung kryptographischer Verfahren
Information Security Management in der Praxis
Virenschutz in Unternehmen
Datenschutz in der betrieblichen Praxis
Group-Oriented Communication and Application Security
Aktuelle Themen der IT-Sicherheit
Einführung in die forensische Informatik
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San Marino
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Slowakei
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Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine verbindliche Anmeldebestätigung
Bitte übermitteln Sie uns zeitnah das unterschriebene
Anmeldeformular (PDF)
, Ihren tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild, einen Nachweis über den Abschluss Ihres ersten Studiums (beglaubigte Kopien) und einen Nachweis der beruflichen Tätigkeit.
Ich habe die
Teilnahmebedingungen
zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Für Seminare, Lehrgänge und Studiengänge.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen, Konferenzen, lnhouse-Schulungen sowie dem Fernstudiengang AITS der isits AG - nachfolgend „Veranstalter" genannt.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird.
(2) Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.
3. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Weiterbildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung gefordert werden.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
4. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten des Veranstalters gemäß §312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: isits AG International School of IT Security, Huestr. 30, 44787 Bochum, Telefon +49 (0)234 927 898-0, Telefax +49 (0)234 927 898-20, email: info@is-its.org
Widerrufsfolgen
: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung des Verbrauchers, für den Veranstalter mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Ende der Widerrufsbelehrung.
5. Durchführung
(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
6. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
7. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien - auch auszugsweise - ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
8. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
(1) Fernlehre/Studiengang
(a) Bildungsmaßnahmen, die in Fernlehre oder als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester.
(b) Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen werden Stornokosten in Höhe von 500 Euro fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten.
(2) Seminare/Schulungen
(a) Bildungsmaßnahmen, die als Seminar durchgeführt werden, können jederzeit schriftlich gekündigt werden.
(b) Der Veranstalter behält sich vor, bei einer Kündigung die folgenden Gebühren zu erheben: - Kündigung bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der Seminargebühr - Kündigung bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr - Kündigung weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn: 80% der Seminargebühr Bei einer Kündigung während der Seminarlaufzeit ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Dies gilt auch bei einer kurzfristigen Abmeldung wegen Krankheit.
(c) Im Falle der Kündigung kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen, die an der gebuchten Bildungsmaßnahme teilnimmt.
(d) Die oben genannten Gebühren werden bei einem solchen Vorgehen trotzdem fällig, sind aber vom Veranstalter anteilig (zur Hälfte) auf die entstehenden Seminargebühren anzurechnen.
(e) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung.
(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere - aber nicht ausschließlich - die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz schriftlicher Erinnerung und Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
(6) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.
(7) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
9. Zahlungsbedingungen/Vergütung
(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.
10. Ratenzahlung
Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.
11.Terminabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
12. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bochum.
13. Datenschutz
(1) Sofern Sie personenbezogene Daten im Rahmen einer Anmeldung (Seminar, Fernstudiengang, Kurs, Konferenz oder News-Verteiler) an uns übermitteln, werden diese Daten ausschließlich im Rahmen des damit zu Stande gekommenen Vertragsverhältnisses verwendet.
(2) Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer umfassenden Datenschutzerklärung auf der Webseite, www.is-its.org.
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