Die bisherige Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG verliert im Laufe des Jahres 2027 ihre Gültigkeit und wird durch ein neues Konzept ersetzt. Zukünftige KRITIS-Prüfer:innen müssen dann eine Prüfung beim BSI absolvieren, um eine Personenzertifizierung vom BSI zu erhalten.

Sobald das BSI die verbindlichen Vorgaben veröffentlicht, werden wir unsere Inhalte exakt danach ausrichten. In Zukunft bieten wir Ihnen eine fundierte Schulung an, die gezielt auf Prüfkompetenz, Nachweisverfahren und Dokumentation eingeht. So sind Sie Anfang 2027 bestens vorbereitet für die erforderlichen BSI-Prüfungen.

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