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Schulung der Geschäftsleitung nach §38 NIS-2

  • Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht
  • Beurteilungskompetenz nach NIS-2 erwerben
  • Strategische Entscheidungen treffen und Resilienz im Unternehmen stärken
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Schulung zur Erfüllung der Schulungspflicht nach NIS-2 auf Basis der BSI-Handreichung

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen nicht nur zur Umsetzung und Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen, sondern auch zur regelmäßigen Teilnahme an Schulungen.

Diese Schulung ist speziell ausgerichtet auf Geschäftsführer:innen, Vorstandsmitglieder und Entscheider:innen auf C-Level, deren Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen sind. Wir vermitteln Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Geschäftsleitungen benötigen, um ihrer gesetzlichen Verantwortung nachzukommen. Technisches Detailwissen ist dabei nicht erforderlich – wohl aber die Fähigkeit, fundierte strategische Entscheidungen hinsichtlich der Cyber- und Informationssicherheit treffen und beurteilen zu können.

Die Schulung orientiert sich inhaltlich vollständig an der Handreichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und greift deren Struktur, Zielsetzung und empfohlene Inhalte systematisch auf.

Preise (pro Person)


Schulungspreis
699,00 €
inkl. MwSt. 831,81 €

Inhouse-Schulung
Auf Anfrage

Im Preis inbegriffen sind Snacks, Mittagessen sowie umfangereiche Schulungsmaterialien.

Offene Termine

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Ansprechpartner

Martin Keiner
Martin Keiner
Senior Seminarmanager
seminare@is-its.org+49 (0)234 927898-0
Nadine Voigt
Nadine Voigt
Senior Seminarmanagerin
seminare@is-its.org+49 (0)234 927898-0

Kursinhalte

Praxisnahes NIS-2-Wissen für Geschäftsleitungen zu Haftung, Risikomanagement, Incident Response und regulatorischen Pflichten.

  • Überblick über Ziele, Anwendungsbereich und Bedeutung der NIS-2-Richtlinie
  • Nationale Umsetzung und gesetzliche Pflichten für Einrichtungen
  • Persönliche Verantwortung, Haftung und Schulungspflicht der Geschäftsleitung
  • Überblick über Melde-, Unterrichtungs- und Registrierungspflichten
  • Grundlagen der Risikoanalyse: Identifikation, Bewertung und Überwachung von Risiken
  • Grundlagen von Incident-Response und Notfallplanung / BCM
  • Überblick über anerkannte Standards und Best Practices der Informationssicherheit
  • Verständnis zentraler Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG-E
  • Sektor- und einrichtungsspezifische Anforderungen und Bedrohungslagen
  • Leitfragen für Geschäftsleitungen zur Selbstüberprüfung der Umsetzung
  • Szenarien, Übungen und Fallstudien zur praxisnahen Entscheidungsfindung

Niveau

Einsteiger

Zielgruppe

Diese Schulung richtet sich an Geschäftsführer:innen, Vorstandsmitglieder und Entscheider:innen auf C-Level, deren Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen sind.

Referenten

Oskar Braun

Oskar Braun

Oskar Braun ist Experte für Informationssicherheitsmanagementsystemen. Neben seiner Referententätigkeit ist er als Head of Information Security Consulting tätig.

Dennis Westkamp

Dennis Westkamp

Dennis Westkamp ist Experte für das Aufbauen und Pflegen eines Informationssicherheitsmanagementsystems sowohl auf Basis der ISO/IEC 27001 als auch auf Basis des BSI IT-Grundschutzes. Darüber hinaus hilft er in seiner Funktion als Information Security Consultant bei der Durchführung von internen Audits.

Weitere Informationen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Teilnahme an der Schulung mitbringen?

Die Teilnahme ist nicht an formelle Voraussetzungen gebunden.

Kann ich die Schulung auch als Inhouse-Schulung buchen?

Ja, Sie können auch direkt Ihre gesamte Geschäftsleitung schulen. Unsere Referenten kommen auch zu Ihnen ins Unternehmen. Wir richten die Schulungsinhalte bei Inhouse-Schulungen gerne auch direkt an Ihre Problemstellung aus. Stellen Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage!

Was muss die Geschäftsleitung bei NIS-2 beachten?

Die NIS-2-Regulierung rückt Cybersicherheitsrisiken klar in die Verantwortung der Unternehmensleitung. Geschäftsleitungen müssen Risiken erkennen und bewerten können, geeignete Risikomanagementmaßnahmen verstehen und deren Auswirkungen auf die eigene Einrichtung beurteilen. Außerdem verpflichtet das NIS-2-Umsetzungsgesetz auch zu regelmäßigen Schulungen.

Die NIS-2-Regulierung verlangt von der Geschäftsführung dabei aber kein technisches Detailwissen, sondern die Fähigkeit, fundierte strategische Entscheidungen hinsichtlich der Cyber- und Informationssicherheit treffen und beurteilen zu können.

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