Recht der elektronischen Kommunikation
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Recht der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-
Richtlinie, ePrivacy-Verordnung, TTDSG)
In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken im Bereich der elektronischen Kommunikation zu schützen.
Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der DSGVO einheitliche Datenschutzregeln in der EU. Ergänzt werden sollen diese allgemeinen Vorschriften durch die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung). Das Seminar behandelt die praktische Umsetzung der Verordnung und beleuchtet das Zusammenspiel beider Regelwerke.
Am 1. Dezember 2021 trat das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG) in Kraft. Unter den Begriff der Telemedien fallen beispielsweise Websites und Apps. Dieses Gesetz tritt neben den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) und soll nicht erwünschte Zugriffe auf Informationen verhindern, die auf Computern, Tablets oder Mobiltelefonen gespeichert sind. Mit der Vereinheitlichung im TTDSG werden somit diverse Probleme der Vergangenheit gelöst. Insbesondere die Bestimmungen der noch geltenden E-Privacy-Richtlinie, besser bekannt als „Cookie-Richtlinie“, werden berücksichtigt.
Unsere Expert*Innen werden Ihnen praxisorientierte Tipps und Lösungen bieten, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Datenschutzverletzungen vermeiden.
Hinweis: Dieses Hybrid-Seminar wird von unserem Partner, der Ulmer Datenschutzakademie (udis gGmbH) durchgeführt.
Recht der elektronischen Kommunikation
Inhalte des Seminars
Voraussetzungen
Die Teilnahme ist nicht an formelle Voraussetzungen gebunden.
Programmauszug
- Aktuelle Verfahren der Aufsichtsbehörden und Gerichtsentscheidungen
- Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)
- Anwendungsbereich des TTDSG und der ePrivacy-Richtlinie
- Verhältnis zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zu nationalen Regelungen wie
UWG, TKG und TMG - Gesetzliche Anforderungen bei Websites, Apps, Internet of Things
- Technischer Hintergrund zum Tracking auf Websites
- Videokonferenzen und Messenger rechtssicher nutzen
- Fernmeldegeheimnis bei Beschäftigten
- Ausblick ePrivacy-Verordnung
Zielgruppe
- Interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden
- Künftige interne und externe Datenschutzbeauftragte von Unternehmen und Behörden
- Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren
- Mitarbeiter*innen in Unternehmen und Behörden, denen Aufgaben des Datenschutzes übertragen worden sind
- Entscheider und sonstige Verantwortliche im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 DSGVO
- Am Thema Datenschutz und IT-Sicherheit Interessierte

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Referent/en für dieses Seminar:

Kristin Benedikt
Kristin Benedikt ist Volljuristin und leitete von 2015-2020 den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. In dieser Funktion koordinierte sie u.a. Prüfungen zu Themen wie SmartTVs, Wearables oder Sprachassistenten. Seit April 2020 ist sie Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg. Darüber hinaus ist sie Referentin und Autorin zahlreicher Beiträge zur DSGVO und ePrivacy-VO sowie Sachverständige in Ausschüssen des Deutschen Bundestages. Zudem ist Frau Benedikt ausgebildete Wirtschaftsmediatorin.
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