Programmauszug
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Zivilrechtliche Haftung
- Öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit
Der Datenschutzbeauftragte ist mit dem Inkrafttreten der DSGVO in ganz Europa etabliert worden. Ein gewisses „Umdenken“ ist jedoch insbesondere hierzulande erforderlich, weil das Modell in Deutschland bereits vorher flächendeckend umgesetzt wurde und damit bestimmte Ansichten verbreitet sind.
Mit dem Wechsel vom BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) alter Fassung zur DSGVO hat sich jedoch eine gewisse Änderung an Rolle bzw. Funktion des Datenschutzbeauftragten eingestellt. Schwerpunkt des Web-Seminars ist eine Darstellung der kraft Gesetzes dem Datenschutzbeauftragten zugewiesenen Aufgaben, eingebettet in Haftungsfragen aufgrund von Fehlern in der Aufgabenerfüllung. Betrachtet werden auch Grenzen der Aufgabengebiete, insbesondere die Frage, welche Aufgaben der Datenschutzbeauftragte zusätzlich noch vom Verantwortlichen erhalten darf.
Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter in Datenschutzorganisationen
Die Teilnahme ist nicht an formelle Voraussetzungen gebunden.
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