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Beschäftigtendatenschutz unter Berücksichtigung von
„New Work“ und "Digital Human Resources (HR)"
Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, etwa im Umgang mit Auskunftsersuchen von Beschäftigten.
Der Beschäftigtendatenschutz ist nicht zuletzt wegen der Gefahr von Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden oder Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO ein zentraler Bestandteil der Compliance-Kultur eines jeden Unternehmens.
Neue Verfahren wie der Einsatz von digitalen HR-Systemen und KI in der Personalauswahl werfen neue datenschutzrechtliche Fragen auf.
Ziel des Seminars ist daher die Erläuterung der betrieblichen Verarbeitung von Beschäftigtendaten, dargestellt anhand des gesamten Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses – vom Active Sourcing und der Bewerberauswahl über den Arbeitsalltag bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
Behandelt werden u.a. die aktuellen Entwicklungen im Bereich Whistleblowing & Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie die Durchführung von Ermittlungen im Beschäftigungsverhältnis (§ 26 Abs. 1 S. 2 BDSG).
Das Seminar vertieft zudem Fragen des Verhältnisses von Datenschutz und betrieblicher Mitbestimmung, des neu eingeführten § 79a BetrVG nF. sowie der Anforderungen an Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 DSGVO.
Berücksichtigt wird auch der Umgang mit Datenpannen, deren Relevanz insbesondere vor dem Hintergrund von Homeoffice und mobilem Arbeiten zugenommen hat, wobei auch Aspekte der Informationssicherheit diskutiert werden.
Weitere wichtige Themen sind:
- Einsatz von künstlicher Intelligenz (u.a. ChatGPT, Erstellung einer KI-Policy)
- Nutzung mobiler Endgeräte (u.a. Bring your own device)
- Leistungs- und Verhaltenskontrolle (z.B. durch Videoüberwachung, GPS-Tracker)
- Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Straftaten
- Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweis: Dieses Hybrid-Seminar wird von unserem Partner, der Ulmer Datenschutzakademie (udis gGmbH) durchgeführt.
Beschäftigtendatenschutz
Inhalte des Seminars
Voraussetzungen
Die Teilnahme ist nicht an formelle Voraussetzungen gebunden.
Programmauszug
- Einführung Beschäftigten-Datenschutz
- Datenschutz im Bewerbungsverfahren
- Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses
- Datenverarbeitungen im Konzern
- Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis
- Artikel 15 DSGVO
- Einsatz von KI in der Personalauswahl
- People Analytics
- Verarbeitung von Art.9-Daten im Betrieb
- §26 Abs. 1 S.2 BDSG
- Datenschutz bei Hinweisgebersystemen
- Kontrolle der betrieblichen EDV
- Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses
- Datenschutz und Betriebsrat
- Beweisverwertungsverbote und Schadensersatz
- Datenschutz bei mobilen Arbeiten und Home Office
- Umgang mit Datenpannen
- Informationssicherheit und Datenschutz
Zielgruppe
- Führungskräfte in Unternehmen und Behörden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
mit der Personaldatenverarbeitung und im Bereich Compliance zu tun haben. - Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte und Personalräte.
- Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.
- Alle, die sich dafür interessieren, wie sich eine sozialverträgliche Personaldatenverarbeitung
heute und in absehbarer Zukunft professionell gestalten lässt.
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