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Beschäftigtendatenschutz unter Berücksichtigung von
„New Work“ und "Digital Human Resources (HR)"
Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, beispielsweise beim Umgang mit Auskunftsersuchen von Beschäftigten.
Beschäftigtendatenschutz gehört, nicht zuletzt wegen der Gefahr von Bußgeldern durch die Aufsicht oder Schadenersatzforderungen nach der DSGVO, zu einer zentralen Compliance-Kultur eines jeden Unternehmens.
Neuartige Verfahren wie der Einsatz von digitalen HR-Systemen und KI in der Personalauswahl werfen neue datenschutzrechtliche Fragestellungen auf.
Ziel des Seminars ist daher die Erläuterung der betrieblichen Verarbeitungsvorgänge von Beschäftigtendaten, veranschaulicht am gesamten Lebenszyklus eines Beschäftigtenverhältnisses – vom Active Sourcing und der Bewerberauswahl über den Arbeitsalltag hinweg bis zur Beendigung des
Beschäftigtenverhältnisses.
Behandelt werden unter anderem die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Whistleblowing & Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes, sowie die Durchführung von Ermittlungen im Beschäftigtenverhältnis (§ 26 Abs. 1 S. 2 BDSG).
Das Seminar vertieft zudem Fragestellungen im Verhältnis von Datenschutz und betrieblicher Mitbestimmung, dem neu eingeführten § 79a BetrVG nF. sowie Anforderungen an Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 DS-GVO.
Berücksichtigung findet auch der Umgang mit Datenpannen, deren Relevanz insbesondere vor dem Hintergrund des Home Office oder beim Mobilen Arbeiten zugenommen haben, wobei auch Gesichtspunkte der Informationssicherheit besprochen werden.
Hinweis: Dieses Hybrid-Seminar wird von unserem Partner, der Ulmer Datenschutzakademie (udis gGmbH) durchgeführt.
Beschäftigtendatenschutz
Inhalte des Seminars
Voraussetzungen
Die Teilnahme ist nicht an formelle Voraussetzungen gebunden.
Programmauszug
- Einführung Beschäftigten-Datenschutz
- Datenschutz im Bewerbungsverfahren
- Durchführung des Beschäftigtenverhältnisses
- Datenverarbeitungen im Konzern
- Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis
- Artikel 15 DSGVO
- Einsatz von KI in der Personalauswahl
- People Analytics
- Verarbeitung von Art.9-Daten im Betrieb
- §26 Abs. 1 S.2 BDSG
- Datenschutz bei Hinweisgebersystemen
- Kontrolle der betrieblichen EDV
- Beendigung des Beschäftigtenverhältnisses
- Datenschutz und Betriebsrat
- Beweisverwertungsverbote und Schadensersatz
- Datenschutz bei mobilen Arbeiten und Home Office
- Umgang mit Datenpannen
- Informationssicherheit und Datenschutz
Zielgruppe
- Führungskräfte in Unternehmen und Behörden und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
mit der Personaldatenverarbeitung und im Bereich Compliance zu tun haben. - Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte und Personalräte.
- Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.
- Alle, die sich dafür interessieren, wie sich eine sozialverträgliche Personaldatenverarbeitung
heute und in absehbarer Zukunft professionell gestalten lässt.
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