30. Januar 2025

NIS-2 ab März 2025 Pflicht – Was auf Managementebene zu beachten ist

Die NIS-2-Richtlinie tritt ab März 2025 in Kraft und bringt erhebliche Neuerungen für Unternehmen in der EU mit sich. Insbesondere auf Managementebene sind einige Aspekte zu beachten, um rechtlich konform zu bleiben und Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Pflichten und gibt einen Überblick darüber, welche Maßnahmen von Geschäftsleitung und Management ergriffen werden sollten.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die „Network and Information Security Directive“ (NIS-2) ist eine Erweiterung der bestehenden NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, die Cybersicherheitsstandards innerhalb der EU zu verbessern. Im Fokus stehen Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Finanzwesen oder öffentliche Verwaltung.

Die NIS-2-Richtlinie fordert von Unternehmen nicht nur technische und organisatorische Maßnahmen zur Cybersicherheit, sondern auch eine verstärkte Verantwortung auf der Managementebene. Geschäftsleitungen und Vorstände, die für Cybersicherheit und gesetzliche Compliance verantwortlich sind, müssen sicherstellen, dass Sanktionsrisiken vermieden werden. IT- und Sicherheitsverantwortliche auf Managementebene sollten ihre Sicherheitsstrategien an die neuen Anforderungen anpassen und wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen. Aufsichtsräte und leitende Führungskräfte benötigen fundierte Kenntnisse der NIS-2-Richtlinie, um Sicherheitsprozesse gezielt zu steuern und Risiken vorausschauend zu minimieren.

Wichtige Neuerungen für das Management

Mit der NIS-2-Richtlinie wird das Management stärker in die Verantwortung genommen. Dies bedeutet, dass die Geschäftsleitung aktiv Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen und sicherstellen muss, dass ihr Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht wird. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

 

    • Erweiterter Anwendungsbereich: Mehr Unternehmen als zuvor fallen unter die neuen Regelungen, was bedeutet, dass auch Unternehmen betroffen sein könnten, für die die alte NIS-Richtlinie noch nicht galt.

    • Persönliche Haftung der Geschäftsleitung: Die NIS-2-Richtlinie sieht explizit vor, dass Mitglieder der Unternehmensleitung persönlich haftbar gemacht werden können, wenn sie Cybersicherheitsverpflichtungen nicht nachkommen. Die neue Richtlinie soll so die Managementebene zum aktiven Handeln verpflichten.

    • Erhöhte Berichtspflichten: Unternehmen müssen Cybersicherheitsvorfälle unverzüglich melden und umfassende interne Prozesse zur Dokumentation etablieren.

    • Strenge Compliance-Anforderungen: Regelmäßige Risikobewertungen und die Einführung angemessener Sicherheitsmaßnahmen sind verpflichtend.

    • Schulungen und Sensibilisierung: Die Unternehmensleitung muss sicherstellen, dass alle relevanten Akteure, inklusive der eigenen Person, für die neuen Anforderungen geschult werden.

Die wichtigsten Maßnahmen für die Unternehmensleitung

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und sich abzusichern, sollte das Management folgende vier Maßnahmen in Betracht ziehen:

1. Umsetzung eines Cybersicherheits-Risikomanagements

Ein umfassendes Risikomanagement sollte Bedrohungen systematisch identifizieren, geeignete Schutzmaßnahmen definieren, Regelungen zur Vorfallbewältigung bereitstellen – und selbst kontinuierlich überwacht werden. Wichtig ist hierbei, regelmäßige Audits durchführen zu lassen, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.

2. Etablierung eines Notfallplans

Ein klar definierter Notfallplan zur Bewältigung von Cyberangriffen ist essenziell. Dieser sollte Zuständigkeiten eindeutig festlegen, Eskalationsprozesse definieren und regelmäßig getestet werden.

3. Implementierung technischer Schutzmaßnahmen

Moderne Sicherheitstechnologien wie Firewalls, Intrusion Detection Systeme (IDS), Verschlüsselungslösungen und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) sollten in die Unternehmensstruktur integriert und etabliert werden.

4. Schulung und Sensibilisierung des Teams und der Führungsebene

Alle Mitarbeitenden, inklusive der Geschäftsleitung, müssen aktiv geschult werden, um regulatorische Anforderungen zu verstehen, Sicherheitsstrategien effektiv umzusetzen und Compliance-Risiken zu minimieren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie nicht erfüllen, riskieren erhebliche Strafen. Diese können Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes umfassen. Zudem drohen Reputationsverluste und potenzielle rechtliche Schritte gegen die Unternehmensleitung.

Fazit: Jetzt aktiv werden

Die NIS-2-Richtlinie stellt das Management vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegen Cyberbedrohungen zu stärken. Entscheider sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und notwendige Maßnahmen einleiten.

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Weitere Informationen und die Anmeldung zum Seminar finden Sie hier:

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vor und sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Cyberrisiken ab.

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